Forsterhütte – Antworten der Verwaltung liegen vor

Pulheim

22.06.2020 von Fraktion BVP

Die erteilte Baugenehmigung für das Objekt „Forsterhütte 7“ stößt nicht nur bei der Bürgerinitiative, sondern auch beim BVP auf deutlichen Widerstand. In einer Anfrage an die Verwaltung wollte der BVP wissen, wie es zu der Einschätzung der Verwaltung gekommen ist, ein Bauvorhaben zu genehmigen, welches bei den Anwohnern so kritisch gesehen wird.

So wollte der BVP unter anderem wissen, inwieweit die massive Baumaßnahme mit dem dörflichen Charakter der Straße „Forsterhütte“ in Einklang zu bringen ist, ob der Bau der geplanten Garage mit Abgasentlüftung – vom Investor als „Frischluftzufuhr deklariert“, welche in die Gartenbereiche der Anwohner gelegt werden soll zulässig sei und inwieweit an dieser Stelle die Einhaltung der  Emissionswerte gewährleistet wird. Auch die Frage zur etwaigen Überschreitung von Bauhöhen und Verschattung und ob die Kanalkapazitäten ausreichend sind, beschäftigten den BVP.  

„Zwar räumt die Verwaltung in ihrem Antwortschreiben ein, dass sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen muss, verweist zu diesen Punkten ansonsten aber auf eine anhängende Klage gegen dieses Bauvorhaben und bleibt mit dieser Begründung wesentliche Antworten schuldig“, so das Stommeler Ratsmitglied Sandro De Salve.

Eine Beteiligung und Information der Nachbarschaft sei laut Verwaltung nur dann notwendig, wenn eine Planung gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts verstößt, führt die Verwaltung weiter aus. Bei dem Bauvorhaben wird von einem Stellplatz pro Wohneinheit ausgegangen. Und dies, obwohl im näheren Umfeld vor allen Dingen auf der Gasse keinerlei Parkmöglichkeiten gegeben sind und bereits jetzt eine erhebliche Parkplatznot in diesem Quartier besteht. Auch hier weist die Verwaltung lediglich darauf, dass lediglich pro Wohneinheit in Pulheim ein Stellplatz nachzuweisen sei.

„Einer unserer Kritikpunkte war auch die bereits am 11.5.2020 erteilte Fällgenehmigung für einen alten Walnussbaum, welcher unter die Baumschutzsatzung der Stadt Pulheim fällt. Wenn sich die Stadt bei allen anderen Punkten auf das laufende Klageverfahren zurückzieht, so ist es in unseren Augen nicht nachzuvollziehen, wieso diese Genehmigung dennoch einfach erteilt wurde“, so die Bürgermeisterkandidatin Birgit Liste-Partsch.

 

 

Die Baumsatzung der Stadt Pulheim sagt, dass es aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes notwendig ist, den Bestand an Bäumen und Sträuchern im Stadtgebiet möglichst zu erhalten. Sie bittet darum, Baukörper nach Möglichkeit so auszurichten, dass geschützte wie ungeschützte Gehölze in die Grünflächen-bzw. Gartenplanung integriert werden können. In ihrer Antwort zu diesem Bauvorhaben führt die Verwaltung aus, dass eine Bebauung in der geplanten Form ohne die Fällung nicht möglich ist, aber nicht, dass eine grundsätzliche Bebauung ohne Fällung möglich sei. Eine andere als die beantragte Form der Bebauung, sei jedoch nicht Gegenstand der Prüfung nach der Baumsatzung.  

 

„Zum Glück konnten wir durch unsere Anfrage erreichen, dass die Verwaltung den Investor nun gebeten hat, die Fällung vorerst nicht auszuführen und den Ausgang des Verfahrens abzuwarten, damit der Baum seine ökologischen und die Umgebung aufwertende Funktion weiterhin erfüllen kann. Wir hoffen sehr, dass der Bauherr diesem Wunsch nachkommt und nicht im Vorfeld irreparable Fakten geschaffen werden, wie es leider in Pulheim immer wieder, wie zuletzt bei der Fällung der Platanen hinter der Abteipassage  in Brauweiler vorkommt“, so Liste-Partsch und De Salve weiter.