Eilantrag der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren „Abteipassage“ vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt – BVP nimmt Stellung!

Pulheim

12.06.2019 von

Der Eilantrag der Bürgerinitiative zum Bürgerbegehren „Abteipassage“ ist vor dem Verwaltungsgericht Köln ohne Erfolg geblieben. Das Gericht hat diesen am 11.06.2019 abgelehnt.

„Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wurde der Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt, weil sich das Verfahren nicht mehr im Stadium der Einleitung befunden habe. Hintergrund ist, dass gleichzeitig mit dem Beschluss der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auch der Beschluss der  frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst wurde“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.  

„Wenn dies tatsächlich einzig und allein der ausschlaggebende Grund der Ablehnung des Bürgerbegehrens ist, so wird hier nach Ansicht des Bürgervereins die Gesetzgebung, die nämlich ausschließlich bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ein Bürgerbegehren zulässt, ad absurdum geführt. Der Verwaltung sind damit Tür und Tor geöffnet, in solchen Fällen jedes Bürgerbegehren durch die gleichzeitige Beschlussfassung auszuhebeln. Das kann in unseren Augen nicht Sinn der Gesetzgebung sein“, so Liste-Partsch weiter.

„Für uns heißt dies, dass wir künftig der Verwaltung noch  intensiver auf die Finger schauen werden.

Diese Entscheidung ist auf jeden Fall ein Schlag ins Gesicht der weit über 2500 Bürgerinnen und Bürger, die wie 2015 von allen Fraktionen versprochen, ihren Ort mitgestalten wollen und mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt haben. Und irgendwie ist es auch ein Rückschlag für unsere Demokratie, wenn ein Bürgerbegehren so einfach umgangen werden kann.

Wir hätten uns gerade bei diesem sehr strittigen Bauvorhaben gewünscht, dass die Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden dürfen, ob sie wirklich einen „Mega-REWE“ und gewiss erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen in ihrem Abteiort in Kauf nehmen möchten,  oder sich doch eher einen Ortskern mit einem gemütlichen Ambiente gewünscht hätten. Ein offenes Miteinander mit der Bürgerschaft sieht für uns auf jeden Fall anders aus. Gegen den Beschluss bleibt nur der Gang zum Oberverwaltungsgericht nach Münster, den die Initiative auch gehen wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Beschwerde gegen das Urteil dort Erfolg hat und das OVG die Bürgerrechte stärkt“, meint Liste-Partsch.

 Fraktion Bürgerverein Pulheim