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BVP fordert zeitnahe Realisierung des Badestrandes am Pulheimer See
Medieninformationen
02.04.2025 von Fraktion BVP
Die Fraktion des BVP fordert in einem Antrag zu den nächsten Sitzungen des Umweltausschusses am 26.06.2025 und des Planungsausschusses am 02.07.2025 sowohl die Aufstellung des Bebauungsplans als auch eine klare Darlegung der Planungszuständigkeiten der Stadt Pulheim gemäß § 4 der Satzung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof für den Badestrand des Pulheimer Sees.
„In der Verbandsversammlung vom 31. März 2025 wurde deutlich, dass alle Fraktionsvertreter erwarten, dass das Vorhaben „Badestrand Pulheimer See“ endlich zügig vorankommt. Hier ist nun die Stadt am Zug“, so die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.
Um ein klares Zeichen, auch an die Öffentlichkeit zu setzen, sollte der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan eingeleitet werden, zumal das Planfeststellungsverfahren des Rhein-Erft-Kreises bereits seit geraumer Zeit abgeschlossen ist.
Während die Stadtverwaltung der Ansicht ist, dass der Zweckverband die Planungen für den Badestrand übernehmen müsse, widersprach Herr Dr. Becker, Geschäftsführer des Zweckverbandes, dieser Ansicht. Der Zweckverband sei lediglich für die grobe Planung im Erholungsgebiet zuständig. Er unterstrich dies mit der Aussage, dass es „komisch“ wäre, wenn der Zweckverband aus Köln im Stadtgebiet Pulheim Details zu einem Badestrand vorgeben würde.
„Die Bürgerinnen und Bürger Pulheims warten bereits lange auf konkrete Ergebnisse und eine verbindliche Entscheidung bezüglich des Badestrandes. Es ist wichtig, dass der Prozess in die entscheidende Phase übergeht und keine weiteren Verzögerungen durch unklare Zuständigkeiten oder nicht abschließend geklärte Fragen entstehen“, so Liste-Partsch weiter.
Die Fraktion des BVP fordert daher die Aufstellung des Bebauungsplans als wichtiges Signal sowie eine klare und zügige Festlegung der Zuständigkeiten, um das Projekt voranzutreiben und den Bürgerinnen und Bürgern endlich eine Perspektive für ihren Badesee zu bieten.